Medizinische Begutachtung

Medizinische Gutachten werden auf Antrag von Institutionen zur Beantwortung gutachterlicher Fragestellungen erstellt:

  • im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen Prüfung der Arbeitsunfähigkeit
  • im Auftrag von Versorgungsämtern Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
  • im Auftrag von Versorgungsämtern Feststellung des Grades der Schädigungsfolge (GdS)
  • im Auftrag von Unfallversicherungsträgern Feststellung von Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • im Auftrag von Rentenversicherungsträgern Feststellung von Erwerbsminderung
  • im Auftrag privater Unfallversicherungsträger Feststellung des Grades der Invalidität
  • im Auftrag von Haftpflichtversicherung Begutachtung von personenbezogener Haftpflichtschäden